Stand:
01.04.2018
1. Geltungsbereich / Allgemeines
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von
Ferienhäusern & Pensionszimmern zur
Beherbergung, sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen des Ferienhauses. Sie können durch im Einzelfall ausgehandelte Bedingungen ersetzt werden. Diese AGB sind für jeden Gast im
Ferienhaus oder im Internetauftritt einsehbar.
1.2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen
als
Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Inhaber.
1.3 Selbstreinigung: Die Wohnungen und Zimmer sind in einem ordentlichen und gesäuberten Zustand zu hinterlassen (wie vorgefunden!). Ist eine Reinigung durch unsere Fachkräfte erforderlich, werden diese Dienstleistungen gesondert in Rechnung gestellt. Es gelten die in jedem Haus vorliegenden Hausregeln.
2.
Vertragsabschluss
2.a Der Beherbergungsvertrag gilt als abgeschlossen, wenn die Bereitstellung eines Zimmers vom
Gast
telefonisch, per E-Mail, Internet oder Fax reserviert und von uns bestätigt worden ist. Die Bestätigung durch das Ferienhaus kann ebenfalls telefonisch, per E-Mail, Fax oder auf Wunsch
auch auf dem Briefweg erfolgen. Ein Beherbergungsvertrag ist auch durch schlüssiges Verhalten zustande gekommen, insbesondere, wenn ein Zimmer bestellt und bereitgestellt ist und aus Zeitgründen eine
explizite Zusage nicht möglich ist.
2.b Vertragspartner ist das Ferienhaus Pool Billard, vertreten durch Herrn Christian
Krüger, und
der Gast. Handelt ein Besteller im Auftrag oder für von ihm angemeldete Gäste, so hat er für die hierdurch begründeten Verbindlichkeiten und alle Verpflichtungen aus dem Pensionsaufnahmevertrag
einzustehen.
3. Leistungen, Preise und Zahlungen
3.1. Das Ferienhaus ist verpflichtet, die vom Gast bzw. Besteller gebuchten Zimmer
bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Es gilt der Grundsatz der VORKASSE.
ohne Zahlung kein Anspruch auf Übergabe des Zimmerschlüssels ! die Miete wird trotzdem fällig bis zum Ausgleich
3.2. Der gesamte Rechnungsbetrag ist vor der Anreise zu überweisen oder
bar zu zahlen. Schecks, Kredit- oder EC-Karten
können nicht angenommen werden. Bei einer früheren Abreise (aus welchem Anlass auch immer) bleibt der gesamte Betrag fällig.
3.3. Nur bei Dauergästen und Stammgästen ist Rechnungslegung möglich. Rechnungen des
"Ferienhauses" ohne Fälligkeitsdatum sind binnen einer Woche nach Rechnungsdatum, jedoch vor Einzug, ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das Ferienhaus berechtigt,
Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Leitzins
(Hauptrefinanzierungssatz) der Europäischen Zentralbank zu berechnen.
3.4. Die vereinbarten Preise schließen ggf. die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer
ein.
3.5. Die Preise können vom Ferienhaus ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich
Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Ferienhauses oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Ferienhaus dem zustimmt.
3.6. Das Ferienhaus ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, eine angemessene
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden schriftlich vereinbart.
4. Rücktritt des
Kunden (Abbestellung, Stornierung)
4.1. Ein Rücktritt
des Gastes von dem mit der "Ferienhaus" geschlossenen Vertrag bedarf der
schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies
gilt
nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Ferienhauses oder einer von ihr zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
4.3. Bei vom Gast nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Ferienhaus die Einnahmen aus
anderweitiger
Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
4.4. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der der
Pension entstandene
Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.
4.5. Stornierungsgebühren
Treten Sie vom Mietvertrag zurück,
steht uns als Vermieter nach geltenden Gesetzen pro angemieteter Ferienwohnung bzw. Ferienhaus eine
angemessene Entschädigung (Stornierungskosten) laut folgender Aufstellung zu.
Der Grund des Rücktritts/Stornierung ist dabei unerheblich.
- Bei einer Nichtanreise werden 100% des gesamten Rechnungsbetrages fällig
Der Vermieter ist nach treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer/Wohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
der Nachweis eines geringeren Ausfalls obliegt dem Gast. Dieser darf auch einen Nachmieter / Ersatzmieter stellen, eine Annahmepflicht besteht nicht, hierzu wird vom Vermieter erst noch gleiche Solvenz und Bonität geprüft und individuell entschieden.
An- und Abreisetag gelten als ein Tag. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort, zuständiges Gericht ist Gießen / Hessen oder Friedberg / Hessen für die Häuser in Münzenberg. |
|
|
|
|
|
|
|
5. Rücktritt des Ferienhauses
5.1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Ferienhaus in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Pension auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
5.2. Wird eine
vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von dem Ferienhaus gesetzten angemessenen Nachfrist
mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Ferienhaus zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3. Ferner ist
das Ferienhaus berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag au§erordentlich zurückzutreten,
beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere von dem Ferienhaus nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe
wesentlicher
Tatsachen, z.B. in der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden; das Ferienhaus begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Ferienhausleistung den reibungslosen
Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Ferienhauses in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich dem Ferienhaus zuzurechnen ist; ein
Verstoss
gegen oben Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt.
5.4. Das
Ferienhaus hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu
setzen.
5.5. Bei berechtigtem Rücktritt des Ferienhauses entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
5.6. Bei Beschwerden anderer Gäste behalten wir uns ein außerordentliches Rücktrittsrecht vor.
5.7. Im gesamten Ferienhaus herrscht absolutes Rauchverbot.
Bei Verbotsbruch behalten wir uns die sofortige Kündigung vor oder ein Hausverbot für den Gast/die Rechnung ist unabhängig davon zu bezahlen, es steht der Firma frei einen Ersatz-Monteur zu schicken, der sich an das Rauchverbot hält.
Rauchverbot:
Grundsätzlich ist das Rauchen in den Zimmern und in den
sonstigen Räumen nicht gestattet. Für Raucher gibt es die Möglichkeit auf im Hof und auf dem großem Balkon außen zu rauchen.
Bei Nichteinhaltung behalten wir uns vor, die vollständigen Reinigungskosten zu berechnen.
Bei grober Verunreinigung oder
Sachbeschädigung behalten wir uns die sofortige Kündigung und Schadensersatzforderungen vor.
Es besteht das Recht vom Hausverbot gebrauch zu machen, es obliegt der Firma das Personal gegen zuverlässigeres auszutauschen, die Miete wird auch bei hausverweis fällig und nicht rückzahlbar, im
Falle des Verstoßes gegen das Rauchverbot- mit vorheriger 1x auch mündlicher Abmahnung.
6. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
6.1. Der Gast
erwirbt, wenn nichts anderes vereinbart ist, keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter
Zimmer.
6.2. Check in: Die
Zimmer können ab 15 Uhr bezogen werden. Andere Anreisezeiten sind mit dem Ferienhaus
abzusprechen. Bei einer früheren Anreise kann in der Regel das Gepäck bereits einlagert werden. Sollte das Zimmer bereits bezugsfertig sein, kann es schon früher bezogen werden.
Das
Ferienhaus ist berechtigt, im Sinne der Schadensminimierung, das Zimmer ab 20.00 Uhr und in den
darauf folgenden Tagen für weitere Reservierungen freizugeben. An- und Abreisetag gelten bei der Reservierung als ein Tag, es zählt also die Anzahl der Übernachtungen.
6.3. Check out: Am
vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer des Ferienhauses spätestens um 08.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu
stellen. Gepäck wird ggf. kostenlos eingelagert. Danach kann das Ferienhaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 12.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen,
ab
14.00 Uhr 100%. Dem Gast steht es frei, dem Ferienhaus nachzuweisen, dass dieser kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
6.4 Reisekostenrücktrittsversicherung
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Sie sind damit gegen eine Vielzahl von
Rücktrittsgründen versichert. Die Versicherungsgebühren sind recht gering. Mit der Überweisung des
Versicherungsbeitrages kommt der Abschluss zustande.
6.5 Ersatzmieter
Bis zum Mietbeginn kann sich jeder Mieter durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn er uns dies mitteilt.
Wir können jedoch dem Wechsel der Person des Mieters widersprechen, wenn der Dritte den gesetzlichen bzw.
behördlichen Vorschriften entgegensteht.
7. Haftungen
Der Vermieter haftet nicht für die in den Ferienwohnungen oder in den Ferienhäusern verlorenen Bargeldsummen
oder Wertsachen der Mieter.
Der Mieter haftet für jegliche Schäden, die während seines Aufenthaltes durch Ihn,
einen Mitreisenden oder Ihre Besucher entstehen. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter vor Ort ungefragt alle Schäden anzuzeigen, die während seines Aufenthaltes in der
Ferienwohnung oder auf der Anlage verursacht wurden.
Eine Haftung des Vermieters für Ausfälle bzw. Störungen in der Heizung-,Wasser-& Stromversorgung ist
ausgeschlossen.
Ebenso ist eine Haftung für die ständige Betriebsbereitschaft der elektrischen Geräte (wie Herd, Backofen, Geschirrspüler usw.),
TV, SAT-TV, WLAN und sonstige elektrische Ausstattung der Ferienwohnung ausgeschlossen. Der Vermieter haftet nicht für Personen- und/oder Sachschäden aller Art während des Aufenthaltes des Mieters in
der Ferienwohnung. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch Strom- und Wasserausfälle und Unwetterlagen wird nicht gehaftet.
8. Schlussbestimmungen
8.1. Erfüllungs- und Zahlungsort sowie Gerichtsstand ist der Sitz des Ferienhauses in 35447 Reiskirchen, Amts- oder Landgericht in 35390 Gießen/Hessen.
8.2. Salvatorische
Klausen / Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag und die
Beherbergung in dem Ferienhaus unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen
Vorschriften.
|